Fachanwalt für Steuerrecht

Nach meiner Erfahrung benötigen Sie anwaltlichen Beistand noch während der (Sonder- oder) Steuerprüfung, während der Sachverhalt festgestellt wird und bevor der Bescheid ergangen ist. Denn hier ist es durchaus ähnlich wie im Strafrecht: Was immer Sie schreiben oder sagen, kann gegen Ihre wirtschaftlichen Interessen und Intentionen ausgelegt werden. Und im Zweifel wollen Sie das nicht. Denn: Judex non calculat. Jedenfalls heutzutage.

Tatsächlich sind die steuerrechtlichen Probleme so vielfaltig, so umfangreich und variabel wie das Leben. Sie wollen hier nicht "Auf der Suche nach der verlorenen Zeit" lesen, bis Ihr Akku leer ist.

Ich werde meist kontaktiert, wenn die Bp das Strafverfahren einleitet oder der Besuch der Steuerfahndung schon da ist. Das heißt nicht, dass Sie eine Straftat begangen haben. Aber ein Verdacht reicht dem Fiskus für den plötzlichen Besuch. Also verweise ich Sie hier auf meine Hinweise zum Steuerstrafrecht und das, weshalb Sie mich im eingetretenen Worst Case dann (neben Ihrem Steuerberater) brauchen werden. - Sollten Sie keinen StB haben, benötigen Sie den anwaltlichen Rat erst recht! - Meist überlässt der Steuerberater die Klage gegen die Steuerfestsetzung(en) dann gerne mir. Auch damit er sich auf die laufenden Veranlagungszeiträume konzentrieren kann.

Um es erklärend zu sagen: Ich bin kein Steuerberater. Wenn Sie aber akuten Ärger (rsp. "Meinungsverschiedenheiten") mit dem Finanzamt haben, weil irgendetwas Ihrem gesunden wirtschaftlichen Menschenverstand nach nicht richtig sein kann, dann helfe ich Ihnen gerne. Bei der Bp, im Einspruchs- und im Klageverfahren. Im Übrigen: Auch eine gelungene Selbstanzeige benötigt eine durchdachte und berichtigte Steuererklärung ...